Das Hinweisgebersystem des MDR Media-Konzerns

(nach Hinweisgeberschutzgesetz – nachfolgend kurz „HinSchG")

Die Einhaltung rechtlicher Standards und ethischer Werte - also von Compliance - stellt für den MDR Media-Konzern ein Kernelement integrer Geschäftstätigkeit dar, da dies die Sicherheit für unsere Mitarbeitenden in ihrer alltäglichen Geschäftstätigkeit erhöht und das Vertrauen unserer Geschäftspartnerinnen und -partner nachhaltig stärkt. Regelkonformes, vorbildliches und ethisch einwandfreies Verhalten ist für uns untrennbar mit unserer Reputation und dem langfristigen Unternehmenserfolg verbunden.

Um dies zu gewährleisten, können Sie uns als Geschäftsführende, Mitarbeitende, Geschäftspartner und Geschäftspartnerinnen oder sonstige Dritte mit einem beruflichen und geschäftlichen Kontext zur MDR Media GmbH sowie unserer Mehrheits- bzw. Gemeinschaftsbeteiligungen ab einem Beteiligungsanteil von mindestens 50,0% vertraulich oder anonym über unser Hinweisgebersystem mitteilen, wenn Sie Kenntnisse oder Hinweise auf Compliance-relevantes, rechts- oder regelwidriges Verhalten erlangen. 

Dadurch helfen Sie uns, relevante Vorgänge frühzeitig aufzudecken und so Schäden vom MDR Media-Konzern, wie auch allen Mitarbeitenden oder in sonstiger Weise betroffenen Personen abzuwenden. 

Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich die folgenden Themenfelder: 

  • Korruptionssachverhalte (Bestechung, Bestechlichkeit),
  • Betrugs- und/oder Untreuehandlungen, 
  • Wettbewerbs- bzw. kartellrechtliche Verstöße,
  • Geldwäscheverdachtsmomente, 
  • Verstöße gegen den Arbeitsschutz, 
  • Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (z. B. Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, etc.), 
  • Datenschutzverstöße 

Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig geprüft. Bitte beachten Sie jedoch, dass unser Hinweisgebersystem keine Anlaufstelle für allgemeine Beschwerden, Unmutsäußerungen oder vergleichbare Anliegen ist.

Anlaufstellen des MDR Media-Konzerns

Die Compliance-Managerin 

Sie können sich zur Abgabe eines Hinweises, aber auch bei Fragen jederzeit vertraulich direkt (persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail) an die Compliance-Managerin des Konzerns wenden. Eingehende Post, die direkt an die Compliance-Managerin adressiert und mit dem Vermerk „persönlich/vertraulich“ versehen ist, wird grundsätzlich ungeöffnet an sie übergeben.

Das online-Hinweisgeber-Portal 

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, vertraulich über das extern betriebene online-Hinweisgeber-Portal des MDR Media-Konzerns mit der Compliance-Managerin in Kontakt zu treten. Dies ist auch anonym möglich.

Weitere Informationen zum online-Hinweisgeber-Portal finden Sie auch auf der Landing-Page über den o.g. Zugangslink zum Portal oder über den QR-Code.

Die Ombudsstelle

Ferner besteht die Option, sich jederzeit persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail vertraulich an die Ombudsperson des MDR Media-Konzerns zu wenden. Die Ombudsperson ist eine neutrale externe Ansprechpartnerin für vertrauliche Hinweise zu Compliance-Verstößen im MDR Media-Konzern. Name, Kontaktdaten sowie weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie hier.

Auch anonymen Hinweisen gehen wir grundsätzlich nach. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Möglichkeiten einer angemessenen Prüfung und Aufklärung eines solchen Hinweises sowie eine Eingangsbestätigung und/oder Rückmeldung an die hinweisgebende Person dadurch nur eingeschränkt oder sogar unmöglich sind. 

Insoweit empfehlen wir bei dem Wunsch nach vollkommener Anonymität, dass Sie für Ihren Hinweis entweder das online-Hinweisgeber-Portal oder die Ombudsstelle des MDR Media-Konzerns wählen.

Das passiert nach Eingang eines Hinweises 

Innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Eingang der Meldung erhält die hinweisgebende Person eine Eingangsbestätigung. Durch die Compliance-Managerin und ggf. die Mitglieder des Compliance Committees des MDR Media Konzerns wird unterdessen eine Beurteilung des Hinweises vorgenommen.

Bitte helfen Sie uns dabei, den gemeldeten Vorgang besser nachvollziehen und nachverfolgen zu können, indem Sie den Sachverhalt durch möglichst konkrete Angaben schildern, z. B. mit Hilfe von W-Fragen: was ist geschehen, wann hat sich was ereignet, wo ist es geschehen, wer hat das getan, wie ist das geschehen, etc. 

Aus dieser Beurteilung ergibt sich das weitere Vorgehen: ist z. B. eine umfassende und systematische interne Untersuchung einzuleiten oder sind kurzfristig, mittelfristig oder langfristig sonstige ergänzende für den spezifischen Sachverhalt zugeschnittene Abhilfemaßnahmen umzusetzen.

Zugleich werden hinweisgebende Personen innerhalb einer Frist von für gewöhnlich drei Monaten (bei komplexen, umfangreichen Sachverhalten ggf. von bis zu sechs Monaten) ab Eingang des Hinweises entweder über den Bearbeitungsstand oder den Ausgang des Vorgangs informiert. 

Schutz von hinweisgebenden sowie sonstigen von einem Hinweis betroffenen Personen 

Alle Hinweise werden zum Schutz der hinweisgebenden Personen, wie auch weiterer von einem Hinweis möglicherweise betroffenen Personen grundsätzlich vertraulich behandelt. 

Auch haben hinweisgebende Personen, die nach bestem Wissen und in gutem Glauben Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße abgeben, grundsätzlich keine für sie nachteiligen Maßnahmen oder Folgen durch die MDR Media oder eines der Mehrheits- bzw. Gemeinschaftsbeteiligungen infolge der Meldung zu befürchten. Dieser Grundsatz behält auch seine Gültigkeit, falls sich der Hinweis im Nachgang als gegenstandslos herausstellt. 

Sollten demgegenüber wider besseren Wissens Vorgänge in Form von offensichtlich unbegründeten Anschuldigungen gemeldet werden, die auf die Schädigung von Personen oder Unternehmen abzielen, behält sich die MDR Media bzw. die Mehrheits- oder Gemeinschaftsbeteiligungen disziplinarische Maßnahmen oder rechtliche Schritte gegen die meldende Person vor.

Sonstige Hinweise und Informationen 

Weitere Melde- und Beschwerderechteaußerhalb des Hinweisgebersystems  (z.B. §§ 84 BetrVG, § 13 AGG) bleiben unberührt. 

Direkt mit eingegangenen Hinweisen im Zusammenhang stehende Informationen werden nach Abschluss des Vorgangs und Ablauf der gesetzlichen Regelfristen (i. d. R. 3 Jahre) gelöscht.