Media-Begriffe

S

Satzspiegel

Der Teil einer Zeitungsseite, der für den Druck genutzt werden kann. Rings um den Satzspiegel herum bleibt ein nicht bedruckbarer Papierrand.

Schon mal gehört

Diese Information umfasst den weitesten Bereich der Bevölkerung, der schon mal mit einem Radiosender Kontakt gehabt hat, ihn gehört hat.

Sehbeteiligung

Die Sehbeteiligung ist die entscheidende Planungsgröße im TV-Bereich. Sie gibt die durchschnittliche Anzahl von Personen (in Mio. oder %) an, die ein Zeitintervall, einen Werbeblock oder eine Sendung gesehen haben. In der Sehbeteiligung wird die konkrete Sehdauer innerhalb des betrachteten Zeitintervalls, des Werbeblocks oder der betrachteten Sendung berücksichtigt. Bei der Berechnung wird jede Person nur mit dem Anteil einer Sendung, eines Werbeblocks oder eines Zeitintervalls einbezogen, den sie auch gesehen hat. Einer Sehbeteiligung von zehn Millionen lässt sich also nicht entnehmen, ob zehn Millionen Zuschauer das gesamte Zeitintervall oder 20 Millionen je die Hälfte des Zeitintervalls gesehen haben.

  • Sehbeteiligung = Tatsächliche Sehdauer aller Haushalte oder Personen (in min) / Mögliche Sehdauer aller Haushalte oder Personen (in min)

Sehdauer

Durchschnittliche Gesamtnutzungsdauer eines Zeitintervalls, eines Werbeblocks oder einer Sendung in Minuten. In der Regel wird die Sehdauer für TV gesamt, 03:00–03:00 Uhr, pro Person und Tag ausgewiesen. Im Gegensatz zur Verweildauer fließen in die Berechnung alle Personen in Fernsehhaushalten ein, unabhängig davon, ob sie ferngesehen haben oder nicht.

  • Sehdauer =  Gesamtzahl gesehener Minuten / Gesamtzahl aller Personen in Fernsehhaushalten

Single Source

Unterschiedliche Daten zu Mediennutzung, Konsumverhalten, Zielgruppen, die aus einer Erhebung stammen. Sie werden bei denselben Personen abgefragt (siehe auch Multiple Source).

Sponsoring

Kooperation zumeist zwischen Werbung Treibenden und Medien. Bei gesponserten Sendungen muss zu Beginn und/oder am Ende der Sendung in vertretbarer Länge auf die Finanzierung durch den Sponsor hingewiesen werden (z.B.: „Die Sendung wird Ihnen präsentiert von ...“). Sponsoring unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung. Für Programmsponsoring gibt es besondere Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag und in den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten.

Streuplan

Überblick über die Verteilung einzelner Werbemaßnahmen innerhalb einer Kampagne, d.h. zu welchem Zeitpunkt, in welchem Zeitraum, mit welcher Frequenz und in welchen Werbeträgern welche Werbemittel genutzt werden.

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